Bedingungen der TOLIAS-Immobilien für das Immobiliengeschäft

1.  TOLIAS-Immobilien  erhält vom Interessenten (Käufer / Mieter) für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss- oder für die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrages- oder eines Mietvertrages über das Immobilienmaklerobjekt nachfolgende Provision.

  1. Bei Kauf, 3% oder 4% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem notariell beurkundetem Kaufpreis.
  2. Bei wohnwirtschaftlicher Vermietung 2 Monatsmieten aus der Kaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Bei gewerblicher Vermietung 3 Monatsmieten aus der jeweiligen Nettomonatsmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Aus vereinbarten Objekt(en)- / Reservierungsvereinbarungen stellen wir 1%  bei Kaufobjekten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Vermietungsobjekten 1 Nettomonatskaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.

Die Provision ist verdient und fällig, mit Abschluss der Vertrages. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kauf-/Mietvertrag, anstatt durch den Interessenten, selbst ganz- oder teilweise durch dessen Ehegatten- oder nahe(n) Verwandte(n), Verschwägerte- oder solche juristischen Personen abgeschlossen wird, die zu den Interessenten in gesellschaftlichen - vertraglichen – wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Ebenso an weiteren dritten Personen, die durch den Interessenten über das Immobilienmaklerobjekt Kenntnis erlangen.

2. TOLIAS-Immobilien darf für Verkäufer-/Vermieter- sowie Käufer/Mieter entgeltlich tätig sein und das/die Objekt(e) auch weitere Kauf-Mietinteressenten nachweisen.

3. Das Angebot von TOLIAS-Immobilien ist freibleibend und unverbindlich. Der Interessent behandelt sämtliche Informationen und Unterlagen vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung von TOLIAS-Immobilien zulässig. Der Interessent hat Name- und Anschrift der dritten Person unverzüglich an  TOLIAS-Immobilien weiterzuleiten.

4. Der Interessent unterrichtet  TOLIAS-Immobilien unverzüglich schriftlich über den Vertragsabschluss unter Benennung des Objekts, der Vertragspartner, des Kaufpreises- oder Miethöhe.

5. Der Interessent weist  TOLIAS-Immobilien unverzüglich seine Vorkenntnisse von dem/den angebotenen Objekt(en) nach.

6. Die Angaben zum Objekt von TOLIAS-Immobilien beruhen auf Informationen des Verkäufers/ Vermieters/ Bevollmächtigten, für deren Richtig- oder Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden kann.

7. Änderungen- und Nebenabreden bedürfen der Schriftform

8. Erfüllungsort- und Gerichtstand ist immer Stuttgart auch wenn der Interessent im Handelregister eingetragen ist.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. August 2010 um 12:38 Uhr